Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bei der IHK für München und Oberbayern
Du möchtest die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bei der IHK für München und Oberbayern ablegen? Hier findest du alle relevanten Informationen zu Terminen, Anmeldung und dem Prüfungsablauf in München, um dich optimal vorzubereiten.
Prüfungstermine
Anmeldung & Ablauf
Die Anmeldung erfolgt online über das BayernPortal.
Adresse der IHK:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2, 80333 München
Prüfungsformat
Die Sachkundeprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert (§ 11 Absatz 1 BewachV). Sie ist bestanden, wenn beide Teile jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden (§ 11 Absatz 4 BewachV); der mündliche Teil soll je Prüfling etwa 15 Minuten dauern (§ 11 Absatz 2 BewachV). Dauer und Aufgabenzahl des schriftlichen Teils nennt die BewachV nicht — die Einzelheiten regeln die Industrie- und Handelskammern in ihrer Prüfungsordnung. Dieser Trainer ist nach folgenden Themengebieten gegliedert:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht (Gewichtung: 23 %)
- Datenschutzrecht (Gewichtung: 7 %)
- Bürgerliches Gesetzbuch (Gewichtung: 12 %)
- Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen (Gewichtung: 22 %)
- Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (Gewichtung: 12 %)
- Umgang mit Menschen (Gewichtung: 12 %)
- Grundzüge der Sicherheitstechnik (Gewichtung: 12 %)
Einen praktischen Teil oder ein Beratungsgespräch kennt die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nicht: auf den schriftlichen Teil folgt der mündliche (§ 11 Absatz 1 BewachV).
Häufige Fragen (FAQ) zur IHK München
Wann finden die §34a-Prüfungen bei der IHK für München und Oberbayern statt?
Die genauen Termine entnehmen Sie bitte direkt der offiziellen Website der IHK für München und Oberbayern. Die Termine werden in der Regel bundeseinheitlich von der DIHK koordiniert.
Wo kann ich mich für die Sachkundeprüfung in München anmelden?
Die Anmeldung erfolgt online über das BayernPortal.
Welche Themen werden in der IHK-Prüfung §34a geprüft?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert (§ 11 Absatz 1 BewachV); bestanden ist sie, wenn beide Teile jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden (§ 11 Absatz 4 BewachV). Dieser Trainer übt den Stoff in 7 Themengebieten: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, Grundzüge der Sicherheitstechnik.
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