§34a Prüfung: IHK Standorte, Termine & Gebühren
Termine und Gebühren legt jede IHK selbst fest, und nach § 10 Absatz 1 BewachV kann die Prüfung bei jeder IHK abgelegt werden, die sie anbietet: Hier findest du die wichtigsten Standorte, Gebührenbeispiele und Anmeldehinweise für die §34a-Sachkundeprüfung.
Termine legt jede IHK selbst fest
Nach § 10 Absatz 1 BewachV kann die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die sie anbietet. Ort und Zeitpunkt der Prüfung bestimmt die jeweilige IHK; die Termine einzelner Kammern findest du auf den Standortseiten.
Anmeldeprozess & Fristen
- Anmeldefrist: Legt die jeweilige IHK fest; Voraussetzung für die Teilnahme ist die form- und fristgerechte Anmeldung (Angabe der IHK Karlsruhe)
- Frühzeitig anmelden: Einzelne Termine können ausgebucht sein — die IHK Karlsruhe weist bei Terminen auf Ausbuchung hin (Stand 18.10.2026)
- Anmeldung: Über das Anmeldeverfahren der jeweiligen IHK; die IHK Dresden bietet zum Beispiel eine Online-Anmeldung an
- Benötigte Angaben: Legt die jeweilige IHK fest; ein Vorbereitungsnachweis ist nach Angabe der IHK Karlsruhe nicht Voraussetzung für die Teilnahme
- Gebühr: Legt die jeweilige IHK in ihrem Gebührentarif fest; die IHK Dresden bearbeitet die Anmeldung erst nach Zahlung der Gebühr
Wichtige IHK-Standorte: Übersicht
Gebühren legt jede IHK in ihrem Gebührentarif fest, und sie können sich ändern. Prüfe die aktuellen Gebühren vor der Anmeldung direkt auf der Website der jeweiligen IHK.
Gebührenbeispiele siehe unten (Stand 18.10.2026). Verbindlich ist der aktuelle Gebührentarif der jeweiligen IHK.
Gebührenbeispiele (Stand 18.10.2026)
| IHK | Prüfungsform | Gebühr |
|---|---|---|
| IHK Frankfurt am Main | Sachkundeprüfung (Gesamtprüfung) | 205 € |
| IHK Dresden | Sachkundeprüfung (Gesamtprüfung) | 230 € |
| IHK Dresden | Mündliche Wiederholungsprüfung | 170 € |
Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil (§ 11 Absatz 1 BewachV); einen praktischen Teil gibt es nicht. Die Gebühr legt jede IHK selbst fest.
Weiterführende Themen
Häufige Fragen
Wann finden §34a-Prüfungen statt?
Das legt jede IHK selbst fest. Ort und Zeitpunkt der Prüfung bestimmt die jeweilige IHK; die Termine einzelner Kammern findest du auf den Standortseiten und auf der Website der IHK.
Kann ich die Prüfung bei einer anderen IHK ablegen?
Grundsätzlich ja. Nach § 10 Absatz 1 BewachV kann die Sachkundeprüfung bei jeder Industrie- und Handelskammer abgelegt werden, die sie anbietet. Welche Teilnehmer eine IHK annimmt, regelt sie selbst: Die IHK Köln nimmt zum Beispiel nur Anmeldungen mit Wohnsitz im Kammerbezirk an (Stand 18.10.2026). Gebühren und Terminverfügbarkeit legt jede IHK selbst fest. Ist ein Termin ausgebucht, kannst du bei einer anderen IHK nachfragen, ob sie auswärtige Teilnehmer annimmt.
Wie früh muss ich mich für die §34a-Prüfung anmelden?
Die Anmeldefrist legt die jeweilige IHK fest. Voraussetzung für die Teilnahme ist die form- und fristgerechte Anmeldung (so die Angabe der IHK Karlsruhe). Melde dich rechtzeitig an, weil einzelne Termine ausgebucht sein können.
Was kostet die Prüfung je nach IHK-Standort?
Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest. Beispiele (Stand 18.10.2026): Die IHK Frankfurt am Main nennt 205 Euro, die IHK Dresden 230 Euro für die Gesamtprüfung. Die Gebühr für die Wiederholung einzelner Prüfungsteile legt ebenfalls die jeweilige IHK fest.
Termin gebucht? Jetzt gezielt vorbereiten
Übungsfragen aus allen 7 Themengebieten dieses Trainers — mit Prüfungssimulation und KI-Erklärungen. 30 Fragen kostenlos testen.
Jetzt kostenlos üben →Rechtsgrundlagen & Quellen
- § 34a GewO (gesetze-im-internet.de)
- § 10 BewachV (gesetze-im-internet.de)
- IHK Karlsruhe: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (abgerufen am 18.10.2026)
- IHK Frankfurt am Main: Gebührentarif (abgerufen am 18.10.2026)
- IHK Dresden: Anmeldung zur Sachkundeprüfung (abgerufen am 18.10.2026)
- IHK Köln: Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe (abgerufen am 18.10.2026)
- DIHK / IHK-Organisation
Stand: 10/2026