Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken

Du möchtest die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken ablegen? Hier findest du alle relevanten Informationen zu Terminen, Anmeldung und dem Prüfungsablauf in Nürnberg.

Prüfungstermine

Aktuell keine Termine bekannt: Bitte prüfen Sie die Termine direkt bei der IHK.

Anmeldung & Ablauf

Online-Anmeldung über das IHK-Portal.

Adresse der IHK:
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Hauptmarkt 25/27, 90403 Nürnberg

Prüfungsformat

Die Sachkundeprüfung ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert (§ 11 Absatz 1 BewachV). Sie ist bestanden, wenn beide Teile jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden (§ 11 Absatz 4 BewachV); der mündliche Teil soll je Prüfling etwa 15 Minuten dauern (§ 11 Absatz 2 BewachV). Dauer und Aufgabenzahl des schriftlichen Teils nennt die BewachV nicht — die Einzelheiten regeln die Industrie- und Handelskammern in ihrer Prüfungsordnung. Eine amtliche Gewichtung der Sachgebiete nennt die BewachV nicht. Dieser Trainer ist nach folgenden Themengebieten gegliedert:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Einen praktischen Teil oder ein Beratungsgespräch kennt die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO nicht: auf den schriftlichen Teil folgt der mündliche (§ 11 Absatz 1 BewachV).

Häufige Fragen (FAQ) zur IHK Nürnberg

Wann finden die §34a-Prüfungen bei der IHK Nürnberg für Mittelfranken statt?

Die genauen Termine entnehmen Sie bitte direkt der offiziellen Website der IHK Nürnberg für Mittelfranken. Die Termine legt jede IHK selbst fest.

Wo kann ich mich für die Sachkundeprüfung in Nürnberg anmelden?

Online-Anmeldung über das IHK-Portal.

Welche Themen werden in der IHK-Prüfung §34a geprüft?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil gegliedert (§ 11 Absatz 1 BewachV); bestanden ist sie, wenn beide Teile jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden (§ 11 Absatz 4 BewachV). Dieser Trainer übt den Stoff in 7 Themengebieten: Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen, Grundzüge der Sicherheitstechnik.

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