Kosten & Anmeldung der Sachkundeprüfung §34a
Was kostet die §34a-Prüfung, wie meldest du dich an und welche Voraussetzungen gelten? Hier findest du einen verständlichen Überblick über Gebühren, Anmeldung, Zugang und Wiederholung.
Was kostet die Prüfung?
Die Prüfungsgebühr legt jede Industrie- und Handelskammer selbst fest. Deshalb gibt es keine bundesweit einheitliche Gebühr — die Beträge unterscheiden sich von Region zu Region. Für die Gesamtprüfung (schriftlicher und mündlicher Teil) liegt die Gebühr in der Regel etwa zwischen 150 und 240 Euro. Die genaue Höhe nennt die für dich zuständige IHK.
Hinweis zu den Beträgen
Die genannte Spanne ist ein Richtwert. Einzelne Kammern liegen darunter oder darüber, und die Gebühren können sich ändern. Maßgeblich ist immer die aktuelle Gebührenordnung deiner IHK. Zur Prüfungsgebühr kommen je nach Vorbereitungsweg möglicherweise Kosten für Lehrgänge oder Lernmaterial hinzu.
Kosten bei Wiederholung
Wird die Prüfung nicht bestanden, fallen für die Wiederholung erneut Gebühren an. Muss nur der mündliche Teil wiederholt werden, ist die Wiederholungsgebühr in der Regel niedriger als die volle Prüfungsgebühr. Die genauen Beträge und Bedingungen legt die jeweilige IHK fest. Mehr zum Ablauf und zur Zulassung zum mündlichen Teil findest du auf der Seite Prüfungsablauf.
So meldest du dich an
1. Zuständige IHK finden
Maßgeblich ist meist die IHK an deinem Wohn- oder Geschäftsort. Auf deren Website findest du Informationen zur §34a-Sachkundeprüfung.
2. Online anmelden
Die Anmeldung erfolgt in der Regel online über die Website der IHK. Dort werden auch die nächsten Prüfungstermine veröffentlicht.
3. Termin wahrnehmen
Prüfungen werden regelmäßig angeboten. Nach bestandener Prüfung stellt die IHK eine Bescheinigung über die abgelegte Sachkundeprüfung aus.
Zugangsvoraussetzungen
Für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung gibt es keine formalen Voraussetzungen wie eine bestimmte Schul- oder Berufsausbildung — die Prüfung steht grundsätzlich jedem offen. Da sie auf Deutsch abgelegt wird, werden gute Deutschkenntnisse (in der Praxis etwa B1-Niveau) dringend empfohlen. Für die spätere Tätigkeit im Bewachungsgewerbe sind zusätzlich Volljährigkeit und die erforderliche Zuverlässigkeit erforderlich.
Vorbereitung, die sich rechnet
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Stand: 06/2026