Ablauf der Sachkundeprüfung §34a: schriftlich & mündlich

Die IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Hier erfährst du, wie beide aufgebaut sind, wie lange sie dauern und wie sie bewertet werden.

2
Prüfungsteile
82
Fragen schriftlich
120
Minuten schriftlich
50 %
im schriftlichen Teil

Wie ist die Prüfung aufgebaut?

Die Sachkundeprüfung wird bundesweit von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zum mündlichen Teil wird in der Regel nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Erst wenn beide Teile bestanden sind, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als bestanden.

Teil 1

Schriftlicher Teil

  • 82 Fragen im Ankreuzverfahren
  • 120 Minuten Bearbeitungszeit
  • 120 erreichbare Punkte
  • bestanden ab 60 Punkten (50 %)
Teil 2

Mündlicher Teil

  • Gruppengespräch, ca. 15 Minuten je Prüfling
  • nur nach bestandenem schriftlichen Teil
  • bestanden mit mindestens „ausreichend“ (§ 11 Abs. 4 BewachV)
  • praxisnahe Fragen und Situationen

Wie läuft der schriftliche Teil der §34a-Prüfung ab?

Der schriftliche Teil umfasst 82 Multiple-Choice-Fragen (davon sind 1 bis 2 Antworten richtig), für die 120 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung stehen, und er gilt ab 60 von 120 erreichbaren Punkten als bestanden. Viele IHKs führen den schriftlichen Teil inzwischen elektronisch am Bildschirm durch.

82 Fragen in 120 Minuten

Die Fragen verteilen sich auf alle Sachgebiete der Prüfung. Für 82 Fragen in 120 Minuten bleiben im Schnitt rund anderthalb Minuten pro Frage.

120 Punkte, bestanden ab 60

Insgesamt sind 120 Punkte erreichbar. Der schriftliche Teil gilt ab 60 Punkten (50 Prozent) als bestanden.

Wie läuft der mündliche Teil der §34a-Prüfung ab?

Die mündliche Prüfung soll nach § 11 Abs. 2 BewachV etwa 15 Minuten je Prüfling dauern und findet meist in Gruppen von bis zu fünf Personen statt. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen für den mündlichen Teil (z. B. das vorherige Bestehen des schriftlichen Teils) richten sich nach den Satzungen der jeweils zuständigen Industrie- und Handelskammer. Im Gespräch geht es um die praktische Anwendung des Wissens — etwa um typische Situationen aus dem Sicherheitsdienst und die richtige Reaktion darauf.

Ablauf: Typische Situationen und Fallbeispiele

In Foren und Communities (wie Reddit) berichten Prüflinge oft, dass in der mündlichen Prüfung praktische Fallbeispiele geschildert werden. Zum Beispiel: „Sie beobachten einen Ladendiebstahl. Wie reagieren Sie?“ Dabei müssen Sie die Theorie (Notwehr nach StGB, Hausrecht nach BGB, Deeskalation) auf die reale Situation anwenden können.

Gruppengröße: Bis zu fünf Personen

Nach § 11 Abs. 2 BewachV können im mündlichen Teil bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden. Die Prüfung ist nach § 11 Abs. 5 BewachV nicht öffentlich, jedoch dürfen bestimmte Personen (wie Vertreter der Aufsichtsbehörden oder IHK-Vertreter) anwesend sein.

Schwerpunkte: Recht und Umgang mit Menschen

Nach § 11 Absatz 2 Satz 2 BewachV ist im mündlichen Prüfungsteil ein Schwerpunkt auf die in § 7 Nummer 1 und 6 BewachV genannten Gebiete zu legen: „Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht“ (Nr. 1) sowie „Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt“ (Nr. 6).

Bewertung mit „ausreichend“

Nach § 11 Abs. 4 BewachV ist die Prüfung bestanden, wenn die Leistungen sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Teil jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden.

Was gilt für die Wiederholung bei Nichtbestehen?

Nach § 11 Absatz 6 BewachV darf die Sachkundeprüfung wiederholt werden. Es gibt keine gesetzliche Begrenzung der Versuche. Nach § 11 Absatz 8 BewachV regeln die Industrie- und Handelskammern die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens nach Maßgabe des § 32 der Gewerbeordnung (GewO) durch eigene Satzung.

Anrechnung des schriftlichen Teils (meist 2 Jahre)

Nach den gängigen Prüfungsordnungen der IHKs muss in der Regel nur der mündliche Teil wiederholt werden, wenn der schriftliche Teil bereits bestanden wurde. Diese Anrechnung gilt oft für eine Frist von zwei Jahren ab dem Bestehen des schriftlichen Teils. Wird die Frist überschritten, müssen beide Teile erneut abgelegt werden.

Erneute Prüfungsgebühr

Für jeden Wiederholungsversuch ist eine erneute Anmeldung bei der zuständigen IHK nötig. Die Höhe der Wiederholungsgebühr richtet sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der zuständigen IHK und kann daher variieren (oft wird für die reine mündliche Wiederholung eine reduzierte Gebühr fällig) — siehe Kosten der Sachkundeprüfung.

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Häufige Fragen

Wie läuft die Sachkundeprüfung §34a ab?

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Der schriftliche Teil umfasst 82 Fragen im Ankreuzverfahren (Single- und Multiple-Choice) und dauert 120 Minuten. Die mündliche Prüfung soll je Teilnehmer etwa 15 Minuten dauern.

Wie viele Fragen hat die schriftliche §34a Prüfung?

Der schriftliche Teil umfasst 82 Fragen mit insgesamt 120 erreichbaren Punkten. Zum Bestehen sind mindestens 60 Punkte (50 Prozent) erforderlich.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Die Sachkundeprüfung kann nach § 11 Absatz 6 BewachV wiederholt werden. Dazu ist eine erneute Anmeldung nötig. In der Regel bleibt ein bestandener schriftlicher Teil für zwei Jahre gültig, sodass in diesem Zeitraum nur der mündliche Teil wiederholt werden muss (gemäß jeweiliger IHK-Satzung nach § 11 Abs. 8 BewachV in Verbindung mit § 32 GewO). Die Höhe der Wiederholungsgebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der IHK.

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Rechtsgrundlagen & Quellen

Stand: 08/2026