Ablauf der Sachkundeprüfung §34a: schriftlich & mündlich
Die IHK-Sachkundeprüfung nach §34a GewO besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Hier erfährst du, wie beide aufgebaut sind, wie lange sie dauern und wie sie bewertet werden — inklusive der seit dem 01.07.2025 geltenden Neuregelung.
Zwei Prüfungsteile, eine IHK-Prüfung
Die Sachkundeprüfung wird bundesweit von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen. Sie gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat. Erst wenn beide Teile bestanden sind, gilt die Sachkundeprüfung insgesamt als bestanden.
Schriftlicher Teil
- 82 Fragen im Ankreuzverfahren
- 120 Minuten Bearbeitungszeit
- 120 erreichbare Punkte
- bestanden ab 60 Punkten (50 %)
Mündlicher Teil
- Einzelgespräch von ca. 15 Minuten
- nur nach bestandenem schriftlichen Teil
- bestanden ab 50 Prozent
- praxisnahe Fragen und Situationen
Der schriftliche Teil im Detail
Der schriftliche Teil besteht ausschließlich aus Ankreuzaufgaben (Single-Choice und Multiple-Choice). Pro Frage sind mehrere Lösungen vorgegeben; mindestens eine, höchstens zwei davon sind richtig. Viele IHKs führen den schriftlichen Teil inzwischen elektronisch am Bildschirm durch.
82 Fragen in 120 Minuten
Die Fragen verteilen sich auf alle Sachgebiete der Prüfung. Für 82 Fragen in 120 Minuten bleiben im Schnitt rund anderthalb Minuten pro Frage.
120 Punkte, bestanden ab 60
Insgesamt sind 120 Punkte erreichbar. Der schriftliche Teil gilt ab 60 Punkten (50 Prozent) als bestanden.
Teilpunkte möglich
Seit der Neuregelung wird nach Teilantworten ausgewertet: Auch eine teilweise richtige Antwort kann Punkte bringen.
Neuregelung seit dem 01.07.2025
Zum 01.07.2025 wurde der schriftliche Teil umgestellt: Die Fragenzahl stieg von 72 auf 82, die maximal erreichbare Punktzahl von 100 auf 120. Außerdem wird seither nach Teilantworten bewertet. Achte bei älteren Lernmaterialien darauf, dass sie diese Änderung bereits berücksichtigen.
Der mündliche Teil im Detail
Zum mündlichen Teil wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil mit mindestens 50 Prozent bestanden hat. Das mündliche Gespräch dauert je Teilnehmer etwa 15 Minuten. Hier geht es um die praktische Anwendung des Wissens — etwa um typische Situationen aus dem Sicherheitsdienst und die richtige Reaktion darauf. Der mündliche Teil gilt ebenfalls ab 50 Prozent als bestanden.
Wiederholung bei Nichtbestehen
Wer die Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen. Dazu ist eine erneute Anmeldung bei der zuständigen IHK nötig. Wer den schriftlichen Teil bestanden hat, aber im mündlichen Teil durchfällt, muss meist nur den mündlichen Teil wiederholen. Die genauen Bedingungen und die Höhe der Wiederholungsgebühr legt die jeweilige IHK fest — siehe dazu unsere Seite zu den Kosten der Sachkundeprüfung.
Gezielt auf den schriftlichen Teil vorbereiten
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Stand: 06/2026