Sachkundeprüfung § 34a nicht bestanden: Wiederholung & Fristen
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Ein nicht bestandener Teil der IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist kein Endpunkt: Die Bewachungsverordnung erlaubt die Wiederholung. Wie sie im Einzelnen abläuft, welche Fristen die Kammern nennen und was bis zum Bestehen gilt, finden Sie hier mit Fundstelle.
Worauf dieser Ratgeber beruht
Rechtsgrundlagen: § 34a Gewerbeordnung (GewO), §§ 7, 9, 10 und 11 der Bewachungsverordnung (BewachV) mit Anlage 2 sowie § 32 GewO. Die Verordnung regelt den Rahmen; die Einzelheiten des Prüfungsverfahrens legen die Industrie- und Handelskammern durch Satzung fest (§ 11 Absatz 8 BewachV). Kammerangaben: Wo dieser Text Fristen, Punktgrenzen oder Gebühren einer Kammer nennt, stammen sie von deren Internetseite, abgerufen am 11.10.2026. Was eine Kammer nicht angibt, steht hier als „nicht angegeben“ und wird nicht ergänzt.
Wann gilt die Sachkundeprüfung als nicht bestanden?
Die Sachkundeprüfung ist in einen mündlichen und einen schriftlichen Teil gegliedert (§ 11 Absatz 1 BewachV). Der Prüfungsausschuss bewertet die Leistung nur mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“. Bestanden ist die Prüfung, wenn die Leistungen im schriftlichen und im mündlichen Teil jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden (§ 11 Absatz 4 BewachV).
Beide Teile zählen einzeln. Ein gutes Ergebnis im schriftlichen Teil gleicht einen nicht bestandenen mündlichen Teil nicht aus – und umgekehrt. Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer den schriftlichen Teil bestanden hat (so ausdrücklich die Seiten der IHK Berlin und der IHK Dortmund).
Die Verordnung nennt keine Punktzahl. Die Grenze ziehen die Kammern, und ihre Angaben unterscheiden sich: Die IHK Aachen nennt für den schriftlichen Teil 60 von 120 Punkten (82 Aufgaben im Ankreuzverfahren) und für den mündlichen Teil 50 Punkte. Die IHK Köln verlangt für die Zulassung zur mündlichen Prüfung mindestens 60 Prozent der Gesamtpunkte und im mündlichen Teil mindestens 50 Prozent. Die IHK Dortmund nennt für beide Teile 50 Prozent. Die Berliner Kammer nennt auf ihrer Seite weder Punktzahl noch Aufgabenzahl, wohl aber die Prüfungszeit von 120 Minuten für den schriftlichen Teil. Prüfen Sie deshalb vor der Anmeldung die Satzung der Kammer, bei der Sie antreten.
Was gilt bei Nichtbestehen? Die Wiederholungsregeln
Nach § 11 Absatz 6 BewachV darf die Prüfung wiederholt werden. Eine Höchstzahl an Versuchen steht weder dort noch in § 34a GewO; die IHK Aachen schreibt auf ihrer Seite ausdrücklich, die Prüfung könne beliebig oft wiederholt werden. Welcher Teil zu wiederholen ist, hängt davon ab, wo Sie gescheitert sind.
Schriftlicher Teil nicht bestanden
Wer die Grenze der Kammer im schriftlichen Teil verfehlt, wird zum mündlichen Teil nicht zugelassen. Die Kammer erteilt einen Bescheid; die IHK Berlin gibt an, den Nichtbesteher-Bescheid innerhalb von vier Wochen per Post zu versenden, das vorläufige Ergebnis werde direkt nach der PC-Prüfung angezeigt. Anschließend melden Sie sich zum schriftlichen Teil erneut an. Achten Sie bei der Anmeldung auf die richtige Variante: Die IHK Berlin lehnt Anmeldungen ab, wenn Erstprüfung, schriftliche und mündliche Wiederholung verwechselt werden.
Schriftlich bestanden, mündlich nicht bestanden
Hier bleibt Ihr schriftliches Ergebnis stehen, und Sie wiederholen nur den mündlichen Teil. Das ergibt sich aus den Seiten mehrerer Kammern: Die IHK Köln nennt die Wiederholung einzelner Prüfungsteile, die IHK Hamburg und die IHK Dortmund bieten mündliche Wiederholungsprüfungen an, die IHK Frankfurt führt die mündliche Wiederholung mit eigener Gebühr auf.
Bei welcher Kammer wiederholen?
Die IHK Hamburg verlangt für die mündliche Wiederholung, dass sie bei der Kammer abgelegt wird, bei der der schriftliche Teil bestanden wurde. Beginnen Teilnehmer anderer Kammern bei der IHK Dortmund oder der IHK Aachen neu, fällt dort die volle Gebühr an. Fragen Sie vor einem Kammerwechsel nach, ob Ihr bestandener Teil dort anerkannt wird. Termine und Anmeldewege der einzelnen Kammern finden Sie auf unserer Seite IHK-Standorte.
Gibt es eine Wartezeit bis zum nächsten Versuch?
In § 11 BewachV steht keine Sperrfrist. Auf den sechs ausgewerteten Kammerseiten (Aachen, Berlin, Dortmund, Frankfurt, Hamburg, Köln) ist ebenfalls keine Wartezeit angegeben. Praktisch bestimmt der Terminplan der Kammer, wann der nächste Versuch möglich ist; die IHK Aachen nennt als Anmeldeschluss etwa zwei Wochen vor dem schriftlichen Termin, bei der IHK Berlin ist die Anmeldung über ein Onlineportal vorgesehen.
Was kostet eine Wiederholungsprüfung?
Die Gebühr setzt jede Kammer in ihrem Gebührentarif fest. Die Beträge unterscheiden sich spürbar und ändern sich; deshalb nennen wir hier keinen Betrag, der morgen veraltet ist. Soweit die Kammern es auf ihren Seiten angeben, ist die Wiederholung eines einzelnen Prüfungsteils günstiger als die Gesamtprüfung – so bei den Kammern Berlin, Aachen und Köln. Die aktuellen Beträge finden Sie im Gebührenverzeichnis Ihrer IHK.
Zwei Punkte betreffen die Kosten unabhängig von der Höhe: Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet, zahlt je nach Kammer Rücktrittsgebühren (IHK Berlin: gestaffelt bis zur vollen Gebühr bei unentschuldigtem Fernbleiben). Und bei der IHK Aachen führt der Rücktritt nach Prüfungsbeginn oder das Fernbleiben ohne wichtigen Grund zur Bewertung „ungenügend“ mit 0 Punkten; die IHK Frankfurt nennt, dass ein Rücktritt aus wichtigem Grund diese Bewertung verhindert.
Was bedeutet das Nichtbestehen für meine Tätigkeit?
Das hängt davon ab, was Sie tun wollen. Für Wachpersonen verlangt § 34a Absatz 1a Satz 1 GewO eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung ist nach Satz 2 zusätzlich erforderlich für:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
- den Schutz vor Ladendieben,
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken,
- Bewachungen von Aufnahmeeinrichtungen und Unterkünften für Asylsuchende oder Flüchtlinge in leitender Funktion,
- Bewachungen von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion.
Wer eine dieser Tätigkeiten ausüben will, braucht also den bestandenen Nachweis; bis dahin bleiben diese Aufgaben ausgeschlossen. Die übrigen Bewachungstätigkeiten sind mit der Unterrichtung möglich, wie der Beitrag Unterrichtung oder Sachkundeprüfung im Vergleich zeigt. Wer ein Bewachungsunternehmen gründen oder leiten will, muss die Sachkunde durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweisen, sonst ist die Erlaubnis zu versagen (§ 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 GewO). Ob eine Befreiung von der Prüfung in Betracht kommt, erläutert der Beitrag Befreiung von der Sachkundeprüfung.
Ablaufbeispiel: Zwei Prüflinge, zwei Wege zurück
- Prüfling A bewirbt sich für den Einlassdienst einer Diskothek und liegt im schriftlichen Teil knapp unter der Grenze seiner Kammer. Er wird nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen, erhält den Bescheid und meldet sich über das Anmeldeportal zur schriftlichen Wiederholung an. Bis er bestanden hat, darf er die Tätigkeit im Einlassbereich nicht ausüben (§ 34a Absatz 1a Satz 2 Nummer 3 GewO); Aufgaben, für die die Unterrichtung genügt, bleiben ihm offen, sofern er sie nachweisen kann.
- Prüfling B besteht den schriftlichen Teil, verfehlt aber im mündlichen Gespräch die Grenze. Sein schriftliches Ergebnis bleibt stehen. Er meldet sich bei derselben Kammer zur mündlichen Wiederholung an und achtet darauf, dass das Datum innerhalb der Frist liegt, die seine Kammer ab dem Bestehen des schriftlichen Teils nennt. Dauert es länger, muss er nach der Darstellung etwa der IHK Köln mit einer vollständigen Neuprüfung rechnen.
Gezielt auf den nächsten Termin vorbereiten
Die Sachkundeprüfung erstreckt sich auf die Sachgebiete des § 7 BewachV in Verbindung mit Anlage 2 (§ 9 Absatz 2 BewachV): Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht, Datenschutzrecht, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Strafverfahrensrecht mit dem Umgang mit Waffen, Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, Umgang mit Menschen sowie Grundzüge der Sicherheitstechnik. Der mündliche Teil soll nach § 11 Absatz 2 BewachV je Prüfling etwa 15 Minuten dauern, es können bis zu fünf Prüflinge gleichzeitig geprüft werden; ein Schwerpunkt liegt auf den Gebieten Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 7 Nummer 1) und Umgang mit Menschen (§ 7 Nummer 6).
Werten Sie den Bescheid Ihrer Kammer aus, soweit er Sachgebiete ausweist, und üben Sie die schwächeren Gebiete gezielt. Unsere Übersicht zum Prüfungsablauf beschreibt Aufbau und Bewertung beider Teile; die Prüfungssimulation in der App bildet das Format der schriftlichen Prüfung mit 82 Fragen und 120 Minuten Zeit nach, damit Sie Zeitdruck und Fragetypen vor dem nächsten Termin erleben. Ein Ergebnis in der Simulation sagt über den Ausgang der Kammerprüfung nichts voraus.
Häufige Fragen
Darf ich die 34a-Sachkundeprüfung wiederholen, wenn ich sie nicht bestanden habe?
Ja. § 11 Absatz 6 BewachV bestimmt: „Die Prüfung darf wiederholt werden.“ Eine Höchstzahl an Versuchen nennt die Verordnung nicht. Die Einzelheiten des Verfahrens regelt Ihre Industrie- und Handelskammer durch Satzung (§ 11 Absatz 8 BewachV in Verbindung mit § 32 GewO).
Muss ich nach einem Fehlversuch die gesamte Prüfung wiederholen?
Nicht in jedem Fall. Die Prüfung ist nur bestanden, wenn der schriftliche und der mündliche Teil jeweils mindestens mit „ausreichend“ bewertet wurden (§ 11 Absatz 4 BewachV). Die Seiten mehrerer Kammern sehen für den mündlichen Teil eine eigene Wiederholungsprüfung vor; das schriftliche Ergebnis bleibt dann bestehen. Wer den schriftlichen Teil nicht besteht, wird zum mündlichen Teil nicht zugelassen und wiederholt zuerst den schriftlichen Teil.
Wie lange bleibt ein bestandener schriftlicher Teil gültig?
Die IHK Berlin, die IHK Köln und die IHK Frankfurt nennen auf ihren Seiten eine Frist von zwei Jahren ab dem Bestehen des schriftlichen Teils, innerhalb der der mündliche Teil bestanden werden muss. Die IHK Köln weist darauf hin, dass die Prüfung sonst insgesamt als nicht bestanden gilt. Nicht jede Kammer nennt diese Frist auf ihrer Informationsseite; verbindlich ist die Satzung Ihrer IHK.
Wie viele Punkte brauche ich zum Bestehen?
Die Verordnung nennt keine Punktzahl, sondern verlangt „ausreichend“ in beiden Teilen. Die Grenzen legen die Kammern fest und nennen sie unterschiedlich: Die IHK Aachen verlangt im schriftlichen Teil 60 von 120 Punkten und im mündlichen Teil 50 Punkte, die IHK Köln für die Zulassung zur mündlichen Prüfung mindestens 60 Prozent der Gesamtpunkte, die IHK Dortmund 50 Prozent in beiden Teilen. Maßgeblich ist die Satzung Ihrer Kammer.
Was kostet die Wiederholung?
Das bestimmt der Gebührentarif der jeweiligen IHK, die Beträge unterscheiden sich von Kammer zu Kammer und ändern sich. Bei den IHKs Berlin, Aachen und Köln ist die Gebühr für die Wiederholung eines Prüfungsteils niedriger als die Gebühr für die Gesamtprüfung. Den aktuellen Betrag nennt die Gebührenübersicht Ihrer IHK.
Darf ich ohne bestandene Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe arbeiten?
Ja, aber nur eingeschränkt. Für Wachpersonen genügt für die meisten Tätigkeiten die Bescheinigung über die Unterrichtung. Die Sachkundeprüfung verlangt § 34a Absatz 1a Satz 2 GewO zusätzlich für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, den Schutz vor Ladendieben, den Einlassbereich von Diskotheken sowie die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion. Wer ein Bewachungsunternehmen führen will, muss den Sachkundenachweis für die Erlaubnis erbringen (§ 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 GewO).
Gezielt auf die Wiederholungsprüfung vorbereiten
Üben Sie die sieben Sachgebiete nach § 7 BewachV und testen Sie sich in der Prüfungssimulation mit 82 Fragen und 120-Minuten-Zeitfenster.
Kostenlos registrierenRechtsgrundlagen & Quellen
- § 34a GewO — Bewachungsgewerbe (Absatz 1 Satz 3 Nr. 3, Absatz 1a)
- § 32 GewO — Regelung der Sachkundeprüfung durch Satzung (Wiederholungsprüfung)
- § 7 BewachV — Inhalt der Unterrichtung (Sachgebiete) mit Anlage 2
- § 9 BewachV — Zweck und Gegenstand der Sachkundeprüfung
- § 10 BewachV — Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss
- § 11 BewachV — Prüfung, Verfahren (Absätze 1, 2, 4, 6 und 8)
- Kammerangaben, abgerufen am 11.10.2026: IHK Berlin, IHK Aachen, IHK Köln, IHK Dortmund, IHK Frankfurt am Main, Handelskammer Hamburg
Stand: 10/2026 · Angaben nach dem Wortlaut von Gewerbeordnung und Bewachungsverordnung sowie nach den Internetseiten der genannten Kammern (Abruf 11.10.2026). Fristen, Punktgrenzen und Gebühren richten sich nach der Satzung der jeweiligen IHK. Keine Rechtsberatung.