Was muss in der Dienstanweisung nach § 17 BewachV stehen? Pflichtinhalt, Aushändigung und Buße

Veröffentlicht: · Team von 34a-quiz.de

Stand: 10/2026

Sachkunde-Videos tragen Titel zur Dienstanweisung nach § 17 BewachV. Dieser Beitrag trennt Dienstanweisung, Aushändigung und Geheimhaltungsverpflichtung am Verordnungstext.

Verantwortlich ist das Team von 34a-quiz.de. Methode: Vorschriften am 26.10.2026 im Volltext auf gesetze-im-internet.de gelesen; Titel von Sachkunde-Videos zu § 17 BewachV sind Suchsignale, keine Rechtsquelle. Zweck: Abgrenzung der gesetzlichen Mindestpflicht für die Sachkundeprüfung § 34a GewO. Maschinell erstellt und gegen den Gesetzestext geprüft; keine Rechtsberatung.

Was muss in der Dienstanweisung nach § 17 BewachV stehen?

Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten, oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.

Die Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV) schreibt in § 17 Absatz 1 Satz 2 und Satz 3 den Hinweis ohne Polizeibefugnisse und die Bestimmung zu Waffenführung und Anzeige ausdrücklich vor. Satz 1 verlangt, den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe dieser Sätze zu regeln.

Nach § 34a Absatz 5 Satz 1 GewO dürfen der Gewerbetreibende und seine Beschäftigten bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben gegenüber Dritten nur die Rechte, die Jedermann im Falle einer Notwehr, eines Notstandes oder einer Selbsthilfe zustehen, die ihnen vom jeweiligen Auftraggeber vertraglich übertragenen Selbsthilferechte sowie die ihnen gegebenenfalls in Fällen gesetzlicher Übertragung zustehenden Befugnisse eigenverantwortlich ausüben. Satz 2 verlangt, den Grundsatz der Erforderlichkeit zu beachten. Siehe Jedermannsrechte zu Notwehr und Festnahme und Waffenrecht im Sicherheitsdienst.

Als Community-Signal, nicht als Rechtsquelle, trägt ein Sachkunde-Clip den Titel „Dienstanweisung, Unfallverhütungsvorschriften und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen – §17 BewachV“. Die Unfallverhütungsvorschriften stehen nicht in § 17 BewachV; siehe den Beitrag zur UVV im Sicherheitsdienst. Die schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung steht in § 17 Absatz 3 BewachV.

Abgrenzungstabelle

PflichtFundstelle§ 22 Abs. 1 eigene Nr.?
Wachdienst durch Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 regeln§ 17 Abs. 1 Satz 1 BewachVNr. 2 (nicht, nicht richtig oder nicht vollständig)
Abdruck gegen Empfangsbescheinigung aushändigen§ 17 Abs. 2 BewachVkeine eigene Nummer
Schriftliche Geheimhaltungsverpflichtung§ 17 Abs. 3 BewachVNr. 3
Belege aufbewahren§ 21 Abs. 3 Nr. 3 und 4, Abs. 4 BewachVNr. 11

Wann erhält die Wachperson den Abdruck der Dienstanweisung?

Der Gewerbetreibende hat der Wachperson vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einen Abdruck der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Das folgt aus § 17 Absatz 2 BewachV. Die Empfangsbescheinigung ist nach § 21 Absatz 3 Nummer 3 zusammen mit der Dienstanweisung als Beleg zu sammeln.

Abgrenzung: § 22 Absatz 1 BewachV nennt die Aushändigung nach § 17 Absatz 2 nicht als eigenen Tatbestand. Nummer 2 knüpft an § 17 Absatz 1 Satz 1, Nummer 3 an § 17 Absatz 3.

Steht die Geheimhaltung in der Dienstanweisung oder daneben?

§ 17 Absatz 3 BewachV verlangt eine eigene schriftliche Verpflichtung; Absatz 1 nennt sie nicht als Inhalt der Dienstanweisung. Der Gewerbetreibende hat die in seinem Gewerbebetrieb beschäftigten Personen vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit schriftlich zu verpflichten, auch nach ihrem Ausscheiden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter, die ihnen in Ausübung des Dienstes bekannt geworden sind, nicht unbefugt zu offenbaren. Ob derselbe Inhalt zusätzlich in die Dienstanweisung aufgenommen wird, sagt die Vorschrift nicht. Die Verpflichtungserklärung ist nach § 21 Absatz 3 Nummer 4 als Beleg zu sammeln.

Welche Geldbuße droht nach § 22 BewachV?

Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1b GewO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 BewachV den Wachdienst nicht, nicht richtig oder nicht vollständig regelt. Wer entgegen § 17 Absatz 3 BewachV eine dort genannte Person nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig verpflichtet, handelt ebenfalls ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 144 Absatz 4 GewO in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1b mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden. Aufbauend auf dem Beitrag zu Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten im Bewachungsgewerbe.

Wer entgegen § 21 Absatz 4 BewachV eine Aufzeichnung oder einen Beleg nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt, handelt nach § 22 Absatz 1 Nummer 11 BewachV ordnungswidrig.

Was gilt beim Waffengebrauch zusätzlich zur Dienstanweisung?

Hat der Gewerbetreibende oder eine Wachperson im Wachdienst von Waffen Gebrauch gemacht, so hat der Gewerbetreibende dies unverzüglich der für den Vollzug des § 34a GewO zuständigen Behörde und, soweit noch keine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz 3 BewachV erfolgt ist, der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Das steht in § 20 Absatz 2 BewachV. Nach § 17 Absatz 1 Satz 3 BewachV muss die Dienstanweisung bestimmen, dass die Wachperson jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.

Wie lange müssen Dienstanweisung und Empfangsbescheinigung aufbewahrt werden?

Die Dienstanweisung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 und die Empfangsbescheinigung nach § 17 Absatz 2 sind nach § 21 Absatz 3 Nummer 3 zu sammeln. Nach § 21 Absatz 4 Satz 2 Nummer 2 BewachV endet in den Fällen des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 und des Absatzes 3 Nummer 2 bis 5 die Aufbewahrungsfrist drei Jahre nach dem Schluss des Kalenderjahres, in dem das Beschäftigungsverhältnis endete. Das gilt auch für die Verpflichtungserklärung nach § 17 Absatz 3, weil sie unter § 21 Absatz 3 Nummer 4 fällt. Siehe auch Wachbuch und Aufbewahrungsfrist.

Häufige Fragen

Was muss in der Dienstanweisung nach § 17 BewachV stehen?

Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die Wachperson nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeivollzugsbeamten, oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.

Wann muss die Dienstanweisung ausgehändigt werden?

Der Gewerbetreibende hat der Wachperson vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit einen Abdruck der Dienstanweisung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen. Das folgt aus § 17 Absatz 2 BewachV.

Ist die fehlende Empfangsbescheinigung eine eigene Ordnungswidrigkeit?

§ 22 Absatz 1 BewachV nennt die Aushändigung nach § 17 Absatz 2 nicht als eigenen Tatbestand. Nummer 2 knüpft an § 17 Absatz 1 Satz 1, Nummer 3 an § 17 Absatz 3. Die Empfangsbescheinigung ist nach § 21 Absatz 3 Nummer 3 als Beleg zu sammeln; § 22 Absatz 1 Nummer 11 ahndet, wenn ein Beleg nicht oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt wird.

Ist die Geheimhaltungsverpflichtung Teil der Dienstanweisung?

§ 17 Absatz 3 BewachV verlangt eine eigene schriftliche Verpflichtung der im Gewerbebetrieb beschäftigten Personen vor der ersten Aufnahme der Bewachungstätigkeit, auch nach ihrem Ausscheiden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Dritter, die ihnen in Ausübung des Dienstes bekannt geworden sind, nicht unbefugt zu offenbaren. Absatz 1 nennt diese Verpflichtung nicht als Inhalt der Dienstanweisung. Ob derselbe Inhalt zusätzlich in die Dienstanweisung aufgenommen wird, sagt die Vorschrift nicht.

Welche Geldbuße droht bei Verstößen gegen § 17 BewachV?

§ 22 Absatz 1 Nummer 2 BewachV knüpft an § 17 Absatz 1 Satz 1 an, Nummer 3 an § 17 Absatz 3. Die Aushändigung nach § 17 Absatz 2 hat keine eigene Nummer. Ordnungswidrigkeiten nach § 22 Absatz 1 BewachV im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 1b GewO können nach § 144 Absatz 4 GewO in den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1b mit einer Geldbuße bis zu dreitausend Euro geahndet werden.

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Stand: 10/2026 · Angaben nach dem auf gesetze-im-internet.de abgerufenen Wortlaut. Maßgeblich ist stets der Gesetzestext. Keine Rechtsberatung.